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Magenta Community

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NTM

Frage

Die Fritz!Box 6660 ist nun beim Hardware Support gelistet.

https://www.magenta.at/hilfe-service/services/hardwaresupport/device/internet-fiber/fritz-box-6660

 

Damit sind die Fritz!Boxen dann wohl nicht mehr nur Magenta DSL-Kunden vorbehalten.

Es ist damit das erste WiFi 6 Geräte bei Magenta, welches für einen kabelgebundenen Internetanschluss gedacht ist.

Mit dem 2,5Gbit/s Port sollte auch nun wirklich ein Gigabit, mit einem Gerät mit entsprechender Netzwerkkarte, erreicht werden.

 

Ich denke viele werden mit dieser Box zufrieden sein.

Wobei es dennoch interessant wäre, ob mit der Box ein Bridge Mode möglich ist, wie bei den anderen Kabelmodems.

 

Vermutlich müssen die Geräte von Magenta stammen, damit diese verwendet werden können.

 

Es ist auch spannend, wie die Mesh W-Lan Strategie bei Magenta in Zukunft aussehen wird, da Fritz!OS das Fritz!Mesh unterstützt und das W-Lan der 6660 bereits deutlich bessere wäre als jenes der Nokia Beacon 1. Dazu soll demnächst mit dem Fritz!Repeater 1200 ax ein weiterer Fritz!Repater mit WiFi 6, neben dem High-End Repeater 6000, auf den Markt kommen. Dieser wäre dann ideal, um das Netz der 6660 zu erweitern. Zudem würde mit der Fritz!Mesh Lösung ein Gerät eingespart werden können, da kein Mesh Beacon neben dem Kabelmodem nötig ist, was auch nachhaltiger ist. Auf der anderen Seite sind die Nokia Beacon 1 mit jeder Art von Internet-Anschluss, welchen Magenta anbietet kompatibel und nicht nur mit DSL und Coax-Kabel Anschlüssen. 

 

Jetzt fehlt mir dann nur mehr die Fritz!Box 6850 5G bei Magenta.

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Aktuell ist für die RTR die Routerfreiheit kein Thema. Die Lobby von den Providern hat ihre Arbeit bei der RTR getan und das erreicht, was sie wollen, denn das weiterhin ein Router zwang bleibt. Armes Österreich, kann ich da nur sagen.

 

Bekam diese Antwort von der RTR bezüglich freie Router Wahl:

 

Zitat

Sehr geehrter Herr XXX,

die Thematik des so genannten Routerzwangs ist differenziert zu
betrachten. Tatsächlich finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der meisten österreichischen Anbieter in der Regel keine explizite
Bestimmung, die eine Verwendung genau jener Geräte vorschreibt, die der
Anbieter seinem Kunden für den Betrieb des Dienstes bereitstellt bzw. eine
Verwendung anderer Endgeräte ausdrücklich verbietet.

Es ist jedoch (auch in Deutschland und trotz der dort bestehenden
Regelungen zur Routerfreiheit) - zumindest derzeit - zulässig, wenn der
Anbieter eine Einhaltung der von ihm bekannt zu gebenden
Qualitätsparameter seines Dienstes nur bei Verwendung des von ihm
bereitgestellten Modems bzw. Routers garantiert. Ein privat gekauftes
Modem bzw. ein privat gekaufter Router wird häufig – insbesondere auch bei
Kabelnetzanschlüssen – nicht über die für eine einwandfreie
Dienste-Qualität erforderlichen betreiberspezifischen Einstellungen
verfügen. Darüber hinaus wird der Anbieter in aller Regel schon aus
Sicherheitsgründen nicht die Registrierung eines Fremdmodems bzw. -routers
in seinem Netz ermöglichen und ist auch nicht verpflichtet, der Nutzerin
bzw. dem Nutzer des Fremdmodems bzw. -routers die Zugangscodes der
entsprechenden Zertifikate zur Verfügung zu stellen.

Im Fazit bedeutet das, dass es derzeit in Österreich den Anbietern die
Entscheidungsfreiheit zukommt, den Netzabschlusspunkt zu definieren und
dieser auch die Schnittstelle eines vom Anbieter bereit gestellten Routers
(LAN/WLAN) sein kann.

Seit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 2021 am 1.11.2021
kann die Regulierungsbehörde "mit Verordnung die Lage der
Netzabschlusspunkte von öffentlichen Kommunikationsnetzen unter
Bedachtnahme auf die Art des öffentlichen Kommunikationsnetzes und die
technischen Möglichkeiten festlegen. Dabei trägt sie den GEREK Leitlinien
zu gemeinsamen Vorgehensweisen bei der Bestimmung des Netzabschlusspunkts
für verschiedene Netztopologien weitestmöglich Rechnung". Ob und ggf wann
mit dieser Verordnung gerechnet werden kann, ist derzeit genau so offen,
wie ein mögliches Ergebnis. Hier finden Sie die vorerwähnten Leitlinien,
die zu berücksichtigen sind:
https://berec.europa.eu/eng/documen...erec-guidelines-on-common-approaches-to_0.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr RTR-Team

 

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RTR hin oder her. Es liegt an Magenta.

Und die sollten auf die Kunden hören, sonst verliert man Kunden. Wenn der Kunde einen eigenen Router möchte der kompatibel ist und den auch selber zahlt, dann sollte der Provider dem Kunden gegenüber dies ermöglichen. Alles andere und div. Ausreden sind nicht mehr zeitgemäß.

 

Z.B. ich möchte mal eine FB 6690 haben. Dann kaufe ich diese selbst und gebe Magenta die Box-Daten an.

Weil es klar ist das die Box problemlos auch funktioniert.

 

Aber nein. Dies geht mometan nicht. Da muss Magenta nachbessern oder Vorreiter werden. Das bringt auch Kunden. 

 

Und Router-Updates zu sperren ist ein NO-GO. So wie bei der FB 6660!

 

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War doch eh klar, dass die Hinterwäldler unserer Bananenrepublik nichts auf die Kette bekommen (oder eher wollen). Außerdem, wird sich das Lobbyisten-Pack, nicht gegenseitig ans Bein pinkeln ;)

Bearbeitet von Maxx
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