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Magenta Community

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Sonderkündigungsrecht


mahler77

Frage

Hallo! 

Bis wann gilt das Sonderkündigungsrecht für Magenta TV? Was passiert, wenn man ein TV/Internet-Paket hat? 

 

In Bezug dazu: warum sieht man in der Mein Magenta App keine Verträge zum TV/Internet und man immer über das Browserportal einsteigen muss? 

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Das Sonderkündigungsrecht geht voraussichtlich nur bis zum 28.02.2023.

Dies gilt nur wenn man von der "ungewollten" Umstellung zur Android TV-Box betroffen ist, und dürfte sich wohl auf den Gesamt Vertrag TV/Internet beziehen.

Erkundige dich aber per Serviceline 0676 2000, was dieses "Recht" beinhaltet.

 

In der "Mein Magenta App" kannst du deinen Vertrag schon einsehen, ohne den Browser nutzen zu müssen wenn dieser per Smartphone genutzt wird.

Per PC nur über die Magenta Homepage wenn man bei Kabel eingeloggt ist.

 

Sollte so aussehen.

Mein Magenta.jpg

Bearbeitet von Rasputin
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  • 1
vor 10 Minuten schrieb mahler77:

Wenn ich mich unter Kabel/Festnetz anmelde, kann ich unter "Privacy person" keinen Vertrag hinzufügen, weil nichts passiert, wenn man es anklickt.

Ja, da hast du Recht, den am - zum Beispiel - Smartphone wenn man den Kabel-Login nimmt, kann man darin leider den Mobilen Vertrag nicht  einbinden.

Man bekommt zwar den Code für die Einbindung, aber das Klappt "noch" nicht aus irgend einem Grund.

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  • 1
vor einer Stunde schrieb mahler77:

Den Punkt habe ich vergessen:

Ich will unter Kabel/Festnetz den TV/Internet-Vertrag einbinden, nicht den Mobil Vertrag. Den sehe ich unter Vollzugriff eh.

Alles auf die App bezogen, versteht sich.

Wenn ich dies jetzt richtig raus lese, so möchtest du in der Mobilen App zum Mobilen Vertrag auch den Kabel/Internet Vertag einbinden?.

Leider klappt auch diese Variante "noch" nicht aus welchem Grund auch immer.

Das hatte ich auch schon vergebens versucht.

 

Möglicherweise hängt dies noch durch die Magenta Umstellung UPC -> Magenta fest (Vermutlich).

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  • 1
vor 9 Stunden schrieb mahler77:

Eine nächste Frage, Sonderkündigungsrecht betreffend:

Verstehe ich es richtig, dass man die neue Box nicht sozusagen ausprobieren kann und dann trotzdem noch bis 28.02. vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann?

Da diese Neue Android TV-Box eine zwingend Notwendige Umstellung für den Kunden darstellt, und vom Dienstanbieter der Vertrag einseitig zum Nachteil des Kunden erfolgt, wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt (was aber keine Verpflichtung ist).

Dazu sollte man aber eine Aufrechte Vertragsbindung haben, da man durch die Sonderkündigung keine Weiteren Kosten bis Vertragsende hat.

 

Allerdings greift das Sonderkündigungsrecht bis zum Stichtag 28.02.2023 nur, sobald man die Neue TV-Box vor diesem Datum zugestellt und in Betrieb hat.

Hat man diese noch nicht erhalten, fällt wohl auch das Sonderkündigungsrecht ins Wasser.

 

Hoffe der Hinweis hilft dir weiter ;)

Bearbeitet von Rasputin
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  • 1
vor 3 Stunden schrieb mahler77:

D.h. ich darf die neue Box in Betrieb nehmen und bis 28.02. das Sonderkündigungsrecht geltend machen, sollten sich die Kritikpunkte erhärten und ich sie nicht will?

Das ist Korrekt, wenn man innerhalb der Frist das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen will.

Du kannst die "Box" in betrieb nehmen und nutzen, und wenn Sie dir wieder erwarten nicht zusagt oder mit dem Gebotenen Service - der ja Einseitig von Magenta zum möglichen Nachteil für den Kunden Geändert wurde - nicht einverstanden bist, einfach kündigen.

Wichtig dabei ist nur, dass du dies innerhalb der Frist erledigst.

 

Zumindest bietet Magenta dies so an!.

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  • 1

@mahler77, ja, Online sollte dies auch möglich sein, aber besser macht man das auch schriftlich um was in der Hand zu haben.

versuche mal dieses Kontaktformular.

Da kannst du Angaben zu deinem Vertrag machen, und das du vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen möchtest.

Auch kannst du ein Formloses Schreiben mit dem Hinweis vom Gebrauch des sonderkündigungsrecht einscannen, und als PDF-Datei anhängen.

 

https://www.magenta.at/hilfe-service/kontaktformular#/upload

 

Falls der Link nicht funktioniert, scrolle ganz nach unten auf "Hilfe&Service> Frage&Kontakt> Kontaktformulare> Formulare&upload.

Da kannst deine Anliegen eintragen, und eine Datei notfalls hochladen wie oben beschrieben. 

 

Bearbeitet von Rasputin
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  • 1

@Lupetto, im Normalfall betrifft dies den Gesamten Vertrag, wenn man vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen möchte.

Das gilt aber nur noch heute 28.02.2023, und auch nur wenn man noch eine Aufrechte Vertragsbindung hat.

Wenn keine "Bindung" mehr besteht, ist das Sonderkündigungsrecht eher hinfällig, da jederzeit Bestandteile des Vertrages kündbar sind.

 

@mahler77, Wenn es dir möglich ist, lasse dir den Aktuellen Vertrag in einem Magenta Shop ausdrucken, den so hatte ich dies getan.Man will ja schließlich wissen was man hat. ;)

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  • 0
vor 4 Stunden schrieb Rasputin:

Falls der Link nicht funktioniert, scrolle ganz nach unten auf "Hilfe&Service> Frage&Kontakt> Kontaktformulare> Formulare&upload.

@mahler77, wenn du dies noch vorhast, nutze den Schwarz unterlegten weg.

Darin kannst du dein Anliegen kundtun, und eben auch die Datei hochladen.

 

Dieses Onlineformular sieht dann so aus.

 

Formular.jpg

 

 

Bearbeitet von Rasputin
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Am 22.2.2023 um 11:59 schrieb Rasputin:

Das ist Korrekt, wenn man innerhalb der Frist das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen will.

Du kannst die "Box" in betrieb nehmen und nutzen, und wenn Sie dir wieder erwarten nicht zusagt oder mit dem Gebotenen Service - der ja Einseitig von Magenta zum möglichen Nachteil für den Kunden Geändert wurde - nicht einverstanden bist, einfach kündigen.

Wichtig dabei ist nur, dass du dies innerhalb der Frist erledigst.

 

Zumindest bietet Magenta dies so an!.

 

Hallo,

mir wurde von Magenta heute gesagt, dass das Sonderkündigungsrecht bis 28.02.2023 nur gilt, wenn man die neue TV Box noch NICHT hat.

Wenn man die neue Box schon bekommen hat, hat man kein Recht auf die ausserordentliche Kündigung.

Was stimmt denn jetzt?

Danke.

 

Bearbeitet von cmax80
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  • 0

Das weiß ich leider nicht.

Sollte dies aber stimmen, würde es mir die Logik dahinter nicht erschließen. Was macht es für einen Unterschied, ob man die Box schon hat oder nicht? Das Beste: viele haben die Box ohne nachzufragen bekommen.

Aber ich habe eh keine Mindestvertragsdauer, also wenn es bald keine Verbesserungen bei der neuen Box gibt, war es das. Es gibt genug günstigere Konkurrenz.

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vor 8 Minuten schrieb mahler77:

Das weiß ich leider nicht.

Sollte dies aber stimmen, würde es mir die Logik dahinter nicht erschließen. Was macht es für einen Unterschied, ob man die Box schon hat oder nicht? Das Beste: viele haben die Box ohne nachzufragen bekommen.

Aber ich habe eh keine Mindestvertragsdauer, also wenn es bald keine Verbesserungen bei der neuen Box gibt, war es das. Es gibt genug günstigere Konkurrenz.

 

Welche z.B.?

Mir fällt nur A1 ein für TV, vielleicht noch SimpliTV.

Bearbeitet von cmax80
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  • 0

@cmax80, dass ist schon auch Richtig was dir Magenta Mitarbeiter mitteilten.

Im Grunde betrifft dies ja die Einseitige Vertragsnutzungsumstellung seitens Magenta, da dies für den Kunden unter Umständen zum Nachteil sein kann.

Das Betrifft wohl auch die Ungefragte Zusendung der neuen Android TV-Boxen durch die "Zwangs" Umstellung (meine Vermutung).

Demzufolge müsste auch da das Sonderkündigungsrecht greifen.

Dabei hat man wohl auch bis zum 28.02.2023 Zeit ob man sich den Zwangstausch antun möchte, oder doch lieber vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen möchte.

 

Anders verhält es sich, wenn man selber einen Austausch initiiert hat, dann beißt man in den Sauren Apfel wenn das Produkt nicht zusagen, oder den Erwartungen nicht entspricht.

Genauso verhält es sich, wenn man schon einige Tage/Wochen zuvor schriftlich von Magenta verständigt wurde, dass es zum "Notwendigen" Austausch der TV-Box kommen muss, und diese wieder erwarten dann doch nutzen möchte.

Dabei könnte es sich mit dem Sonderkündigungsrecht spießen.

 

(Zumindest würde dies meine Sichtweise sein).

 

Bearbeitet von Rasputin
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@Rasputin Ja, so wird es wohl sein.

 

@mahler77 Ja ich weiß, es können auch Sender direkt über Kabel empfangen werden von Magenta. Dann aber leider ohne Replay-Funktion, außer, der TV unterstützt das, oder?
Und wegen Zattoo: Ist dir vielleicht dafür eine Hardware bekannt, die eine Fernbedienung mit Senderwechseltasten und Ziffernblock hat, oder kann man die auch mit der Fernbedienung vom TV bedienen?

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Ich habe ein Kombipaket TV L, giga250 und digitales Telefon. Lt. Magenta habe ich keine Bindung und sie würden das TV Produkt aus dem Paket auskoppeln.

Da ich die Bestellung und die Installation der Entertainment Box telefonisch gemacht und selbst installiert habe, gab es nur so einen Zettel mit dem Auftrag. Einen Vertrag für das Kombipaket habe ich nie bekommen. Jetzt habe ich es extra angefordert.

Da muss schon sagen, dass Magenta es mit diesen Dokumenten nicht so ernstnimmt. Beispiel: mir wurden Gebühren für die Freizeichentöne verrechnet, obwohl sie nirgendwo im Vertrag stehen. Rechnung anfechten und gut ist.

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vor 32 Minuten schrieb mahler77:

Also lt. Kundenservice hätte man auch im Falle eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit, den TV-Teil vom Vertrag auszukoppeln.

*Dabei währe ich mir nicht so sicher, den bei einem Sonderkündigungsfall, steigt man im Prinzip Komplet aus dem Vertrag aus - zumindest bei einem Kombivertrag.

Bei getränten Verträgen von TV und Internet währe das eventuell möglich.

(*Würde mir diese Zusage schriftlich geben lassen).

 

 

vor 37 Minuten schrieb mahler77:

Umso mehr bei den bindungsfreien Verträgen.

Da in jedem Fall möglich, warum auch nicht!?

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