Zum Inhalt springen

Magenta Community

  • 0

TV-Box - Verrechnung von Bearbeitungsentgelt und Pönale


Yi Wang

Frage

Im Juli wurden von meinem Bankkonto 166,99 EUR abgebucht, wovon 65 EUR Bearbeitungsentgelt und 70 EUR Pönale für eine TV-Box ausgemacht haben. Nach Kontaktaufnahme mit dem Hotline-Service wurde mir mitgeteilt, dass ich im Geschäftsjahr 2020 eine TV-Box erhalten und bis heute nicht zurückgegeben habe.Tatsächlich habe ich jedoch keine TV-Box erhalten. Mein Briefkasten ist nicht groß genug, um eine TV-Box aufzunehmen. Sollte das Gerät durch einen Zusteller direkt an mich geliefert worden sein, hätte Magenta auf jeden Fall eine Bestätigung durch meine Unterschrift erhalten. Eine solche Bestätigung hat Magenta nicht, und außerdem kann Magenta nicht durch ein Systemprotokoll beweisen, dass ich die TV-Box verwendet habe.

Das Argument des Customer Care ist, dass in meinem Vertrag TV-Services aufgeführt sind, daher müsste ich die Lieferung erhalten haben. Das finde ich absurd. Wenn man beispielsweise etwas bei Amazon kauft, steht der Artikel auch auf dem Vertrag, aber das dient keinesfalls als Nachweis, dass die Lieferung erfolgreich erfolgt ist. Zudem finde ich es skurril, dass Magenta mir gesagt hat, ich müsse beweisen, dass ich keine Box erhalten habe. Als Unternehmen trägt Magenta die Beweislast für eine ordnungsgemäße Lieferung, nicht ich als Verbraucher.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2 Antworten auf diese Frage

Recommended Posts

  • 0

Hallo @Yi Wang

 

hier in diesem Forum, in dem User andere User bei Fragen unterstützen, wird dir dazu vermutlich keiner weiterhelfen können. Wenn du magst, melde dich mal bei den Kolleg:innen über Facebook/Instagram via Privatnachricht oder über das Kontaktformular. Da wird es bestimmt eine kulante Lösungsmöglichkeit geben.

 

Liebe Grüße, JD.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1
Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.7.2024 um 10:51 schrieb Yi Wang:

Zudem finde ich es skurril, dass Magenta mir gesagt hat, ich müsse beweisen, dass ich keine Box erhalten habe.

Die Beweislast liegt wohl tatsächlich bei dir zu beweisen, dass du die TV-Box nicht erhalten hast.

Egal wie Magenta das Paket versendet- ob per Post oder Paketdienst -, den in beiden Fällen bekommst du per E-Mail eine Sendungsnummer worin sich nachverfolgen lassen kann, wo sich das Paket gerade befindet und zugestellt wird.

 

Am 26.7.2024 um 10:51 schrieb Yi Wang:

Als Unternehmen trägt Magenta die Beweislast für eine ordnungsgemäße Lieferung, nicht ich als Verbraucher.

 Auch damit liegst du wohl falsch, denn du musst nachweisen können, dass du das Paket - Trotz erhaltener Sendungsnummer - nicht erhalten hasst.

Wenn dies schon 2020 geschehen ist das du das Paket noch nicht erhalten hast, liegt die Verantwortung klar bei dir dies zeitgerecht Magenta mitzuteilen damit diese Nachforschungen in die Wege leiten zu können.

 

PS: Ist meine Persönliche Erfahrung, die ich machen musste, aber gut ausging und geklärt werden konnte.

Versuche den Weg, den dir @Jonathan Dorian vorschlägt zu gehen, vielleicht findet sich ein Kulanzweg.

Bearbeitet von Maverick
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden