Ich habe seit ca. März 2020, also seit dem ersten Lockdown Probleme mit dem Empfang in meiner Wohnung.
Auch davor war es schon immer schwierig, telefonieren nicht überall in der Wohnung möglich, aber zumindest klappte es in Küche und beim Wohnzimmerfenster/ Balkon immer. Seit März hab ich selbst dort kaum Chancen, Störungsfrei zu telefonieren. Ich hab mehrmals bei Magenta angerufen, aber niemand konnte mir weiterhelfen, zuletzt hieß es, es is halt so wie es is.
Dann ging ich in den Shop um die SIM zu tauschen, vl liegt ja daran. Tausch brachte nichts. Da ich teilweise nicht erreichbar war (zum Beispiel weil ich mein Handy auf die Couch gelegt hatte, wo ja kein Empfang ist) musste ich einen zweiten Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen, der mir den Empfang garantieren konnte. Mit diesem funktioniert es übrigens einwandfrei und zwar überall in der Wohnung!! Bei der Rufnummernportierung im Magenta Shop teilte mir dann eine Mitarbeiterin mit, dass ich bei Empfangsproblemen meinen Vertrag auch frühzeitig kündigen könne, ich solle bei der Technikhotline anrufen. Da ich meinen Vertrag erst im Feb. 2020 verlängert hatte (24 Monate Bindung) war ich echt froh um diese Info.
Heute hab ich nochmals angerufen bei Magenta. Ganz abgesehen davon dass ich 40 min in der Warteschleife hing bestätigte mir dann ein Technikmitarbeiter, dass meine Adresse ein absolutes Funkloch ist. Der Techniker war erstaunt, dass ich jemals Empfang dort hatte. Auch er teilte mir mit, dass ich angesichts dieser Tatsachen meinen Vertrag frühzeitig kündigen könnte. Ich leitete mich weiter, weitere 30 min später konnte ich dann mit den nächsten Mitarbeiter telefonieren. Der meinte, keinen Empfang in der eigenen Wohnung zu haben ist kein frühzeitiger Kündigungsgrund ist. Ich hab bestimmt 5 Mal nachgefragt, ob das sein ernst ist... Ja, ist sein ernst.
Bin etwas fassungslos. Kann unter Pkt 23 der AGBs nur folgendes zur frühzeitigen Vertragskündigung finden:
Der Kunde kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn: a. T-Mobile ihre Leistung über einen Zeitraum
von 2 Wochen trotz nachweislicher Aufforderung des Kunden nicht wie vertraglich vereinbart erbringt,
b. Änderungen der AGB oder der Entgeltbestimmungen nicht ausschließlich
begünstigend sind (gemäß § 25 TKG 2003) oder c. sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Aufrechterhaltung des Vertrags unzumutbar
machen.
Ich muss derzeit zwei Verträge bezahlen, weil ich Coronabedingt viel zu Hause sein MUSS und erreichbar sein MUSS. Das hat den Magenta- Mitarbeiter auch nicht interessiert, hat mir aber Angeboten, mir 20% auf meine Grundgebühr zu erstatten.
Wer hat jetzt nun Recht, die beiden Magenta Mitarbeiter, die mir zugesichert haben ich könne meinen Vertrag frühzeitig kündigen, oder jener von heute, der das Gegenteil behauptete?
Frage
Olivia
Hallo!
Ich habe seit ca. März 2020, also seit dem ersten Lockdown Probleme mit dem Empfang in meiner Wohnung.
Auch davor war es schon immer schwierig, telefonieren nicht überall in der Wohnung möglich, aber zumindest klappte es in Küche und beim Wohnzimmerfenster/ Balkon immer. Seit März hab ich selbst dort kaum Chancen, Störungsfrei zu telefonieren. Ich hab mehrmals bei Magenta angerufen, aber niemand konnte mir weiterhelfen, zuletzt hieß es, es is halt so wie es is.
Dann ging ich in den Shop um die SIM zu tauschen, vl liegt ja daran. Tausch brachte nichts. Da ich teilweise nicht erreichbar war (zum Beispiel weil ich mein Handy auf die Couch gelegt hatte, wo ja kein Empfang ist) musste ich einen zweiten Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen, der mir den Empfang garantieren konnte. Mit diesem funktioniert es übrigens einwandfrei und zwar überall in der Wohnung!! Bei der Rufnummernportierung im Magenta Shop teilte mir dann eine Mitarbeiterin mit, dass ich bei Empfangsproblemen meinen Vertrag auch frühzeitig kündigen könne, ich solle bei der Technikhotline anrufen. Da ich meinen Vertrag erst im Feb. 2020 verlängert hatte (24 Monate Bindung) war ich echt froh um diese Info.
Heute hab ich nochmals angerufen bei Magenta. Ganz abgesehen davon dass ich 40 min in der Warteschleife hing bestätigte mir dann ein Technikmitarbeiter, dass meine Adresse ein absolutes Funkloch ist. Der Techniker war erstaunt, dass ich jemals Empfang dort hatte. Auch er teilte mir mit, dass ich angesichts dieser Tatsachen meinen Vertrag frühzeitig kündigen könnte. Ich leitete mich weiter, weitere 30 min später konnte ich dann mit den nächsten Mitarbeiter telefonieren. Der meinte, keinen Empfang in der eigenen Wohnung zu haben ist kein frühzeitiger Kündigungsgrund ist. Ich hab bestimmt 5 Mal nachgefragt, ob das sein ernst ist... Ja, ist sein ernst.
Bin etwas fassungslos. Kann unter Pkt 23 der AGBs nur folgendes zur frühzeitigen Vertragskündigung finden:
Der Kunde kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn: a. T-Mobile ihre Leistung über einen Zeitraum
von 2 Wochen trotz nachweislicher Aufforderung des Kunden nicht wie vertraglich vereinbart erbringt,
b. Änderungen der AGB oder der Entgeltbestimmungen nicht ausschließlich
begünstigend sind (gemäß § 25 TKG 2003) oder c. sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Aufrechterhaltung des Vertrags unzumutbar
machen.
Ich muss derzeit zwei Verträge bezahlen, weil ich Coronabedingt viel zu Hause sein MUSS und erreichbar sein MUSS. Das hat den Magenta- Mitarbeiter auch nicht interessiert, hat mir aber Angeboten, mir 20% auf meine Grundgebühr zu erstatten.
Wer hat jetzt nun Recht, die beiden Magenta Mitarbeiter, die mir zugesichert haben ich könne meinen Vertrag frühzeitig kündigen, oder jener von heute, der das Gegenteil behauptete?
MfG,
Olivia
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