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Herbert Buchner

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  1. So etwas ähnliches ja, ich denke das nennt sich "Leistungsbeschreibung" oder so. Drinnen stehen soll halt die "normalerweise" und "minimale" Geschwindigkeit, so wie bei dem Dokument S.8 das ich fand. Bei dem das du gefunden hast heists auch nur "Übertragungsgeschwindigkeiten können variieren. Im Einklang mit der EU Verordnung 2015/2120 informieren wir Sie auf ihrem Vertragsformular über die geschätzte maximale Bandbreite an der Vertragsadresse". Hatte einen Freund schon gefragt und der hat mir seine Dokumente gezeigt, da stand das selbe drinnen, aber keine nach EU VO "garantierte" Geschwindigkeit - oder wie man das nennen darf. Vielen Dank LG
  2. Vielen Dank! Dachte nur, dass es da öffentlich auch etwas gibt so wie dieses Dokument, dass ich gefunden habe zu "Internet und Internet + TV auf Kabelbasis" dort steht auf Seite 8 etwas über die "normalerweise" und "minimale" verfügbare Geschwindigkeit, halt nur für den Mobilfunktarif.
  3. Hallo Community, Ich würde für meine Frau, die sich über langsames Internet beschwert hat, einen neuen Vertrag abschließen. In den Sinn kam mir der "Gigakraft 5g 500" Tarif. Jedoch stellt sich mir die Frage, da das Internet oft nicht so stabil ist, wo ich bei Magenta zu diesem Tarif diese "Geschätzte maximale Geschwindigkeit nach VO (EU) 2015/2120" finden kann. Bei meinem derzeitigen A1 Tarif ist das ganz einfach in der Vertragszusammenfassung ersichtlich. Nach einiger Sucherei fand ich in den EBLB bei Magenta genau das, das ich suche, aber leider für Kabelinternet und nicht für 5G Tarife. Vielen Dank im Voraus Herbert