Mir ist aufgefallen, dass in sämtlichen Entgeltbestimmungen von 5G-Tarifen eine irreführende Formulierung verwendet wird, die der Erklärung auf der Homepage widerspricht:
"Im Fall einer Netzauslastung, wird die verfügbare Bandbreite auf jene Kunden, die sich zur gleichen Zeit im gleichen 5G Netz-Zugriffspunkt befinden, und einen Tarif der Produktgruppen „Mobil“ und „Stationär“ nutzen, im Verhältnis nahe 1 zu 5 aufgeteilt."
1:5 würde bedeuten, dass die Produktgruppe "Mobil" mit einem Fünftel der Bandbreite gegenüber der Produktgruppe "Stationär" benachteiligt wird.
Die Erklärung auf der Homepage stellt das genau umgekehrt dar.
Die - meiner Meinung nach falsche - Formulierung "mobil zu stationär 1:5" wird auch von Arbeiterkammer-Seite schon weiterverbreitet. Kann man das vielleicht mal korrigieren, oder habe ich einen Verständnisfehler?
Hier ist die Erklärung laut Homepage: