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Kündigung und NÜV Info


Roman V.

Frage

Hallo!

Habe folgende Frage:

Ich werde meinen Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen - d.h. Meine Mindestvertragsdauer endet mit 30. November 2015 - soweit alles klar.

Wenn ich aber für eine Rufnummerportierung die NÜV Infos brauche sind diese nach 90 Tagen ungültig.

Nun zu meiner Frage: kann ich jetzt kündigen und die Nüv- Information in der Kündigungsfrist auch noch einholen (also bis Ende November), oder muss ich die NÜV-Infos vor Kündigung meines Vertrages, also jetzt schon einholen. - Problem: 90 Tage Gültigkeit!

Bitte um Info und L.G.

Roman

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2 Antworten auf diese Frage

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  • 1

Hallo Roman!

Wie Kalinchen.M schon gesagt hat, du kannst die NÜV Info auch innerhalb der Kündigungsfrist einholen.
Bitte bedenke dabei, dass die Portierung nur möglich ist wenn dein Vertrag noch aktiv ist. Daher musst du noch mindestens 4 Tage vor dem Deaktivdatum deine Nummer zu einem anderen Betreiber mitnehmen.

Wenn du deine Numemr portierst, bekommst du eine Ersatznummer für deinen noch bestehenden T-Mobile Vertrag.

 

Lg BADT

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