Ich werde meinen Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen - d.h. Meine Mindestvertragsdauer endet mit 30. November 2015 - soweit alles klar.
Wenn ich aber für eine Rufnummerportierung die NÜV Infos brauche sind diese nach 90 Tagen ungültig.
Nun zu meiner Frage: kann ich jetzt kündigen und die Nüv- Information in der Kündigungsfrist auch noch einholen (also bis Ende November), oder muss ich die NÜV-Infos vor Kündigung meines Vertrages, also jetzt schon einholen. - Problem: 90 Tage Gültigkeit!
Frage
Roman V.
Hallo!
Habe folgende Frage:
Ich werde meinen Vertrag unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen - d.h. Meine Mindestvertragsdauer endet mit 30. November 2015 - soweit alles klar.
Wenn ich aber für eine Rufnummerportierung die NÜV Infos brauche sind diese nach 90 Tagen ungültig.
Nun zu meiner Frage: kann ich jetzt kündigen und die Nüv- Information in der Kündigungsfrist auch noch einholen (also bis Ende November), oder muss ich die NÜV-Infos vor Kündigung meines Vertrages, also jetzt schon einholen. - Problem: 90 Tage Gültigkeit!
Bitte um Info und L.G.
Roman
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