Hallo Doris676!
Die ABGBs eines Unternehmens stellen nicht die rechtliche Lage dar, sondern sind leider sehr oft als "Wunschliste" eines Unternehmens zu sehen und schon gar nicht rechtlich bindend, wenn diese der Rechtsmeinung des ABGB oder des Konsumentenrechts widersprechen. Ohne erneut Entscheidungen des OGH zitieren zu wollen, auch dort wurde mit dem Vorwand und Verweis auf den Inhalt einer AGB auf ein Recht verwiesen, dass jedoch nicht der Gesetzgebung entsprach. Das ist so ähnlich wie die übliche Beschilderung "Betreten auf eigene Gefahr" oder "Eltern haften für ihre Kinder" Das sind alles Dinge, die vor dem Gesetz keinerlei Gültigkeit haben.
Und eine einem Tarif zugesicherte Leistung, die noch dazu über Jahre Bestand hatte und auch dazu diente, Kunden dazu zu bringen, sich für dieses Produkt zu entscheiden, ist, wenn auch gegenteilig behauptet, Bestandteil eines Vertrages, da ohne dieses Feature ein Vertrag nie zustande gekommen wäre. Hier kommt wieder der unlaute Wettbewerb zum Tragen (Lauterkeitsrecht), der dem Produkt anhand dieser zugesprochenen Eigenschaft einen Vorteil gegenüber anderen Produkten, anderer Anbieter, bietet. Das ist ein Argument, welches ein/e Richter/in zu 100% als Begründung für die Entscheidung zugunsten des Kunden wählen wird. Man müsste es nur darauf ankommen lassen.
Wenn man Neukunden diese Option nicht mehr anbietet, kein Problem, neue Verträge, neue Leistungen, neue Produkte.
Aber in bestehende Verträge, die unter den Voraussetzungen abgeschlossen wurden, dass eine Leistung vorhanden ist, können nicht einsietig geändert werden, das widerspricht jeglichem, geltenden Recht.
Also Magenta. Entweder WiFree laufen lassen, oder bestehende Tarife als Schadenersatz billiger machen, bzw. den Kunden auf einen Vertragsänderung schriftlich hinweisen und somit das sofortige Kündigungsrecht bewirken. DAS wäre korrekt, aber heimlich im Hintergrund die Router mit einer neuen Software zu beschicken, die WiFree nicht mehr unterstützt, ist eine vorsätzliche, arglistige Täuschung des Kunden und daher nicht rechtens und daher einklagbar.
Sammelklage? Wer macht mit?
Grüße,
Peter