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  1. Im Juli wurden von meinem Bankkonto 166,99 EUR abgebucht, wovon 65 EUR Bearbeitungsentgelt und 70 EUR Pönale für eine TV-Box ausgemacht haben. Nach Kontaktaufnahme mit dem Hotline-Service wurde mir mitgeteilt, dass ich im Geschäftsjahr 2020 eine TV-Box erhalten und bis heute nicht zurückgegeben habe.Tatsächlich habe ich jedoch keine TV-Box erhalten. Mein Briefkasten ist nicht groß genug, um eine TV-Box aufzunehmen. Sollte das Gerät durch einen Zusteller direkt an mich geliefert worden sein, hätte Magenta auf jeden Fall eine Bestätigung durch meine Unterschrift erhalten. Eine solche Bestätigung hat Magenta nicht, und außerdem kann Magenta nicht durch ein Systemprotokoll beweisen, dass ich die TV-Box verwendet habe. Das Argument des Customer Care ist, dass in meinem Vertrag TV-Services aufgeführt sind, daher müsste ich die Lieferung erhalten haben. Das finde ich absurd. Wenn man beispielsweise etwas bei Amazon kauft, steht der Artikel auch auf dem Vertrag, aber das dient keinesfalls als Nachweis, dass die Lieferung erfolgreich erfolgt ist. Zudem finde ich es skurril, dass Magenta mir gesagt hat, ich müsse beweisen, dass ich keine Box erhalten habe. Als Unternehmen trägt Magenta die Beweislast für eine ordnungsgemäße Lieferung, nicht ich als Verbraucher.