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90grad

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Beiträge erstellt von 90grad

  1. Mir ist aufgefallen, dass in sämtlichen Entgeltbestimmungen von 5G-Tarifen eine irreführende Formulierung verwendet wird, die der Erklärung auf der Homepage widerspricht:

     

    "Im Fall einer Netzauslastung, wird die verfügbare Bandbreite auf jene Kunden, die sich zur gleichen Zeit im gleichen 5G Netz-Zugriffspunkt befinden, und einen Tarif der Produktgruppen „Mobil“ und „Stationär“ nutzen, im Verhältnis nahe 1 zu 5 aufgeteilt."

     

    1:5 würde bedeuten, dass die Produktgruppe "Mobil" mit einem Fünftel der Bandbreite gegenüber der Produktgruppe "Stationär" benachteiligt wird.

     

    Die Erklärung auf der Homepage stellt das genau umgekehrt dar. 

     

    Die - meiner Meinung nach falsche - Formulierung "mobil zu stationär 1:5" wird auch von Arbeiterkammer-Seite schon weiterverbreitet. Kann man das vielleicht mal korrigieren, oder habe ich einen Verständnisfehler?

     

    Hier ist die Erklärung laut Homepage:

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